Informationen für Patienten

Für gesetzlich Versicherte bestehen wichtige Vorgaben, an die wir uns ausnahmslos halten müssen. Diese fassen wir Ihnen nachfolgend gerne zusammen.

Wichtige Neuerung:

Wir bitten Sie zu jeder Behandlung, wenn vorhanden, einen Mundschutz zu tragen und sich nach dem Betreten der Praxis zuerst die Hände zu waschen. Helfen auch sie uns dabei, das Virus einzudämmen damit wir auch weiterhin für Sie da sein können!

Spätester Behandlungsbeginn:

Die erste Behandlung aufgrund eines Rezepts muss spätestens 28 Tage nach dem Rezeptdatum stattfinden. Daher bitten wir Sie, uns direkt anzurufen oder in unsere Praxis zu kommen, sobald Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt erhalten haben.

Was passiert, wenn Sie einen Termin verpassen?

Wenn Sie einen Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, kann Ihnen die Behandlung gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden, obwohl Sie diese nicht wahrgenommen haben. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst der Therapeut nach der Vergütung, die er eigentlich von der Krankenkasse für diese Behandlung bekommen hätte.

Kurzfristige Terminabsagen:

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diese 24 Stunden vorher abzusagen, damit wir besser planen können und evtl. wartende Patienten einen früheren Termin bekommen können. Selbstverständlich können Sie uns am Wochenende sowie nachts auf den Anrufbeantworter sprechen. Wenn Sie den Termin nicht innerhalb der 24 Stunden-Frist absagen, stellen wir Ihnen diesen Termin gemäß §615 BGB privat in Rechnung. Sie erhalten hierfür einen Ersatztermin. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich hierbei nach der Therapie, die Sie an dem Tag erhalten hätten.

Kassenrezepte (und BG-Rezepte)

Ergotherapie ist ein zugelassenes Heilmittel. Eine Verordnung erhalten Sie über Ihren behandelnden Arzt.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Verordnung ab dem Tag der Ausstellung nur 28 Tage Gültigkeit hat. Das heißt, der 1. Termin muss innerhalb dieser 28 Tage stattfinden. BG Rezepte müssen innerhalb einer Woche begonnen werden. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist daher wichtig!

Als gesetzlich Versicherter sind Sie zuzahlungspflichtig. Die Krankenkassen fordern eine Rezeptgebühr von 10,00 €, sowie eine Zuzahlung von 10 % zu den Behandlungen. Die Zuzahlung ist in der Praxis zu leisten.

Patienten mit einem BG Rezept müssen keine Zuzahlung leisten.

Privatrezepte

Als Privatpatient erhalten Sie ein Rezept über Ihren behandelnden Arzt.

Vor Behandlungsbeginn erhält der Privatversicherte einen Behandlungsvertrag. Vertragspartner sind der Patient und die Praxis, d.h. der vereinbarte Betrag wird privat in Rechnung gestellt. Diesen können Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV)zur Erstattung einreichen.

Wir empfehlen vorher abzuklären, ob das Heilmittel Ergotherapie Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist, bzw. ob die Leistungen übernommen werden und in welcher Höhe.

Bei Privatpatienten gestalten sich die Preise nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh). 

Informationen für Ärzte

Liebe Ärzte, 

wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in die Arbeit unserer Praxis. Eine wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Therapeuten ist die wichtigste Grundlage für die Genesung unserer gemeinsamen Patienten. 

Am Anfang jeder Behandlung steht ein ausführliches Aufnahmegespräch. In jedem Erstgespräch wird der Patient gezielt nach seiner Problematik befragt und es werden gemeinsam Ziele sowie daraus resultierende Maßnahmen festgelegt.  

In der Therapie werden zielgerichtete Behandlungstechniken eingesetzt, alltagspraktische Übungen vermittelt, aber auch Beratung angeboten. 

Folgende Angaben müssen auf der Heilmittelverordnung enthalten sein: 

  • Indikationsschlüssel und Diagnosegruppe (ICD-10 Code) 
  • buchstabencodierte Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung 
  • genaue Bezeichnung des Heilmittels (motorisch-funktionelle Therapie, sensomotorisch perzeptive Behandlung, Hirnleistungstraining, psychisch-funktionelle Behandlung) 
  • Verordnungsmenge und Frequenz (Anzahl pro Woche) der Leistung 

 

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